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Vertragsgestaltung
Oft übernehmen Servicegeber die Vertragsgestaltung fokussiert auf Wartung und Instandhaltung ohne im Besonderen auf Ihre betrieblichen Belange einzugehen. Im „Falle eines Falles“ stehen Sie allein auf weiter Flur.
Bedenken Sie, dass z.B. auch
- Rechte und Pflichten des Servicegebers,
- Einsatzzeiten,
- Leistungsausschluss und
- Ihre innerbetrieblichen Sicherheitsvorschriften für Fremdmonteure des Servicegebers
klar geregelt sein müssen.
Oder klären Sie allgemein Ihre Dienstleister und Servicegeber im Auftragsfall immer über alle Umweltauflagen, Sicherheits- und Entsorgungsvorschriften auf?
Klären Sie dies einfach in Form einer für Ihren Betrieb allgemeingültigen Fremdfirmenrichtlinie!